ANTRAG: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Betriebsgelände der „Zech Service GmbH“ an der Annenheider Straße 228
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ratsgruppe FDP/UAD stellt hiermit den im o.a. Betreff genannten Antrag zur Vorberatung im A5P und Entscheidung im Verwaltungsausschuss der Stadt Delmenhorst.
Begründung:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zu erstellen und den entsprechenden Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Das Ziel dieser Planung an der Annenheider Straße muss sein, dieses Areal für die Entwicklung eines Wohngebietes vorzubereiten.
Die Verwaltung sollte bei der Änderung des Flächennutzungsplan bzw. Erstellung eines Bebauungsplanes prüfen, inwieweit das Areal im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungsvertrages nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers für ein entsprechendes Bebauungskonzept für Geschoss- und Einzelhaus- bzw. Reihenhausbebauung machbar und städtebaulich vertretbar ist.
Nach Auffassung der FDP/UAD-Gruppe erscheint die weitere Nutzung dieses Grundstückes als Gewerbe durch die Lage in einem mehr und mehr faktisch gewachsenen Wohngebiet schwierig zu sein.
Für die FDP/UAD-Gruppe ergibt sich nach grober Schätzung die Möglichkeit, auf diesem Areal in relativ kurzer Zeit mindestens 60 Mietwohnungen und 70 Einzelbzw. Reihenhäuser zu erstellen.
Dieses wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für den Mieterbedarf und zur Schaffung von Wohnungseigentum insbesondere für Familien mit Kindern.
Die FDP/UAD-Gruppe geht davon aus, dass bei der Entwicklung dieses Gewerbegebietes zu einem Wohngebiet der Investor keine weiteren Versiegelungen von Flächen vornimmt und die Zielsetzungen einer Klimamusterstadt beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Murat Kalmis